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Förderprogramme

Für Sachaufwandsträger: Förderung einer externen Energieberatung für Schulen

Grundsätzlich existieren zur Finanzierung verschiedene Fördermöglichkeiten.

Informieren Sie möglichst frühzeitig Ihren Sachaufwandsträger über Ihr Vorhaben, am Projekt Klimaschule Bayern teilzunehmen. Dieser wird geeignete Fördermöglichkeiten für Sie ermitteln. Hierfür stehen ihm zentrale Ansprechpersonen (Energiekoordinator/innen) bei den Regierungen zur Verfügung.

Über die „Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz KommKlimaFöR 2023“ des bayerischen Umweltministeriums können die kommunalen Sachaufwandsträger bayerische Zuwendungen von bis zu 50 % beantragen, wenn die Schule ein Energiemanagement im Schulgebäude einführt (vgl. Nr. 2.1.1) und/oder ein Klimaschutzkonzept erstellt (vgl. 2.1.2), dabei ist für die Gestaltung von „Klimaschutztagen“ auch die Unterstützung durch kommunal getragene Energieagenturen als Bestandteil des Antrags möglich. Daneben kann auch ein Antrag auf Bundesförderung nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL)“ gestellt werden.


Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte in Bio-Qualität für Bayerns Kinder durch das EU-Schulprogramm

Das EU-Schulprogramm soll die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindergärten und Häusern für Kinder (Stichtagsregelung) erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte, auf Wunsch auch in Bio-Qualität. Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert. Mehr unter: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/154596/