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Wann ist ein Handlungsfeld erfüllt?

Für die Erstzertifizierung müssen pro Handlungsfeld mindestens drei Klimaschutzmaßnahmen vorhanden sein. Davon müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 

  • eine Maßnahme vollständig umgesetzt sein
  • eine Maßnahme in Umsetzung sein und
  • eine Maßnahme zukünftig geplant sein. 

Durch diesen Dreischritt wird sichergestellt, dass die sich bewerbende Schule im Handlungsfeld in der Vergangenheit aktiv war, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung im Handlungsfeld aktiv ist und dass sie eine Idee für die Zukunft hat. 

In der Regel haben zertifizierte Klimaschulen aber deutlich mehr als die Mindestanzahl von drei Maßnahmen in den jeweiligen Handlungsfelder aufgeführt.

Aktive Schülereinbindung erforderlich

In jedem Handlungsfeld muss eine aktive Einbindung der Schülerinnen und Schüler erkennbar sein. Sind in einem Handlungsfeld nur rein technische Maßnahmen ohne Schülerbeteiligung aufgeführt, sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt.